Manchmal steht sich die Politik in Sachen Wein ganz schön schmerzhaft auf den Füßen.
Ein Alkoholfreier Wein darf nicht mit den typischen Verkaufsargumenten „Region“ (z.B. Pfalz) noch mit der Berufsbezeichnung Winzer vermarktet werden. Auch wenn die Trauben zu 100 Prozent aus einer Region stammen, darf die Region nicht auf das Etikett. Nach meiner Meinung ist ist hier eine dringende Änderung von Nöten. Die sollte unbedingt nachvollziehbar sein.
Da der entscheidende Prozess der Entalkoholisierung in der Regel nicht im Weingut stattfindet, darf das Weingut nur unter der Bezeichnung „Vertrieb“ auf der Flasche genannt werden. Bedingt der hohen Anschaffungskosten solcher Entalkoholisierungsgeräte liefert der Winzer den Wein an größere Kellerei in welchen der Wein entalkoholisiert wird.
Definitiv wäre es sinnig, dass die Bezeichnung „Winzer“ auch für alkoholfreie Wein genutzt werden darf, deren Grundweine in einem Weingut gekeltert wurden, denn letztlich liegt in den Wein die Leidenschaft und auch der Sinn des Winzers. Nur mit einem guten Grundwein kann auch ein geschmackvoller alkoholfreier Wein entstehen.
Weiter verschärft werden diese Vorgaben durch das Verbot des Anreicherns von Weinen für die Herstellung von alkoholfreien Produkten. Das macht technisch Sinn, da sich durch die Anreicherung der Alkoholgehalt erhöht, der im zweiten Schritt wieder entfernt wird.
Auch wurde in den letzten Jahren deutlich, dass die wirtschaftliche Auswirkung dieser Regelung dramatisch sein kann, denn viele Winzer wissen kurz nach der Lese noch nicht, ob sie ihren Wein (mit Alkohol) auch vollständig verkauft bekommen. Falls nicht, ist es leider unmöglich, den Wein zu entalkoholisierten Produkten weiter zu verarbeiten und zu einem angemessenen Preis zu verkaufen. Dieser Wein wird dann entweder unter Marktwert verkauft oder schlimmstenfalls sogar vernichtet.
Nicht zuletzt ist bei alkoholfreien Weinen die Produktbezeichnung BIO derzeit nicht möglich, obgleich die Grundweine aus biologisch angebauten Trauben hergestellt wurden. Das Verfahren der Entalkoholisierung – Vakuumdestillation – ist zurzeit nicht im Bereich Bio zugelassen, bzw. in der Verordnung verankert. Dieses Versäumnis lässt eine große Zielgruppe außer Acht, die Wert auf Bio-Produkte legen und durchaus bereit ist, dafür mehr Geld auszugeben. Die Kombination aus alkoholfrei, vegan und biologischen Erzeugnissen spricht Konsumenten, die Wert auf Achtsamkeit, Gesundheitsbewusstsein und Nachhaltigkeit legen, besonders an.
Zumindest für die Vermarktung von entalkoholisierten Weinen und der dem „BIO“ Label gibt es aktuell von Seiten des Gesetzgebers Bemühungen, dies in den entsprechenden Verordnungen zu verankern und somit die Bezeichnung zu ermöglichen.
Übrigens!! Alkoholfreie Weine können auf verschiedenste Art und Weise hergestellt werden. Ein bewährtes Verfahren setzt auf die schonende Entalkoholisierung durch Vakuumdestillation. Hier wird den selektierten Ausgangsweinen so bis auf einen maximalen Restalkoholgehalt von 0,3% den Alkohol entzogen. Das Vakuum hat den Vorteil, dass der Alkohol bereits bei einer Temperatur von 30°C entweicht.
Direkt im Anschluss folgt die Aromarückgewinnung, um die natürlichen Weinaromen aufzufangen. So bleiben der sortentypische Charakter und die Stilistik der Weine erhalten. Ideal ist es, dass dabei vollständig auf künstliche Aromen oder Farbstoffe verzichtet wird. Letztlich werden die Weine lediglich mit einer kleinen Zugabe von natürlichem Zucker. Dies ist notwendig um den durch den Alkoholentzug verlorenen Körper sowie die Süße wieder auszugleichen und eine ideale Balance herzustellen.
Da dieser Aufwand viel Zeit und Ressourcen beansprucht ist alkoholfreier Wein meist teurer.